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Abu Walaa: Gericht lehnte Klage gegen Ausweisung ab

Abu Walaa

Ehemaliger Deutschland-Chef des IS scheitert mit Klage gegen Ausweisung

Er radikalisierte junge Männer für den Dschihad. Nach Jahren im Gefängnis gibt sich Abu Walaa geläutert. Dennoch soll er ausgewiesen werden. Über seine Abschiebung muss noch entschieden werden.

Schon im Jahre 2016 hat Andreas Fennel über Abu Walaa und seine Mitstreiter einen Film und mehrere Beiträge geschnitten. Redaktion WDR, NDR, SZ, ARD Investigativ.

Er galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe »Islamischer Staat« (IS): Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück. Er kann noch die Zulassung einer Berufung beantragen.

Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, urteilte die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.

Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

Quelle: Spiegel

Beitragsbild: Themenbild

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