AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel:
Sämtliche Verträge kommen zustande mit Freiberufler Andreas Fennel. Köln.

Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Datenschutz-, urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.

Die Site enthält keine Google Schriften.

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten im einzelnen unabhängig voneinander und auch für künftige Fälle gleicher Art. Sie gelten ferner zugunsten der bei und für Andreas Fennel tätigen Personen.
2. Die technischen Angaben der zum Zeitpunkt der Ausführung eines Auftrages gültigen Preisliste gelten ergänzend zu diesen AGB.
3. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, die mit Andreas Fennel in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

§ 2 Verbindlichkeit von Erklärungen, Unwirksamkeit

1. Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten, einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich erfolgen.
2. Sollte eine Bestimmung des zwischen Andreas Fennel und dem Auftraggeber geschlossenen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige und/oder unwirksame Bestimmungen sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn des Gesamtvertrages entsprechen.

§ 3 Legitimation des Auftraggebers

Der Auftraggeber übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt Andreas Fennel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, daß er zu allen Andreas Fennel erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, und daß behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.

§ 4 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang von Andreas Fennel ergibt sich aus dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot oder einer anderen schriftlichen Leistungsbeschreibung.
2. Andreas Fennel ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart worden war oder die Mehrleistungen unvorhersehbar, aber im Rahmen der Erfüllung des Auftrages notwendig waren, und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die für denAuftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrundezulegen.
3. Andreas Fennel ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande, und die Verpflichtungen von Andreas Fennel gegenüber dem
Auftraggeber bleiben uneingeschränkt bestehen.
4. Verbrauchsmaterial (Filme, Lampen, Akkus etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Angebot vorbehalten.

§ 5 Vermietung von Studios, Studioeinrichtungen und sonstigen Räumlichkeiten

1. Bei der Dauer der Mietzeit wird jeweils der erste und der letzte Miettag genannt. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
2. Die vermieteten Räumlichkeiten sind mit Beendigung des Mietvertrages im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung an den Auftraggeber übergeben worden sind. Die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe hat der Auftraggeber ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens der Tagesmiete entspricht. Hätte FAR HORIZONS die Räumlichkeiten zu einem höheren Mietpreis vermieten können, hat der Auftraggeber diesen Betrag zu bezahlen.
4. Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden.
5. Telefon- und Telefaxgebühren hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 6 Vermietung von technischen Geräten und Einrichtungen

1. Art und Umfang der gewünschten Mietgegenstände sind bei Auftragserteilung vom Kunden genau bekanntzugeben.
2. Art, Umfang und Dauer der Überlassung von Geräten, Gegenständen und Einrichtungen ergeben sich grundsätzlich aus den Lieferscheinen und/oder Leistungsbelegen. Diese Belege in Verbindung mit der Preisliste sind, unabhängig von irgendwelchen effektiven Nutzungszeiten, stets Berechnungsgrundlage.
3. Die Belege sind bei Übergabe der Mietsache vom Kunden oder dessen Beauftragten abzuzeichnen. Erfolgt die Abzeichnung nicht vom Kunden selbst, so steht er dafür ein, daß der Abzeichnende die dazu erforderliche Vollmacht besitzt.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung wird Andreas Fennel die am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrundelegen. Sämtliche Preislisten verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer
aktualisierten Liste.
2. Liegen mehr als drei Monate zwischen Auftragserteilung und Leistung, ist Andreas Fennel berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise zu berechnen.
3. Alle Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Andreas Fennel kann Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen verlangen. Im Falle einer Stundung der Forderung sowie bei Zahlungsverzug ist
Andreas Fennelgrundsätzlich berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGBZinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz vom Fälligkeitstag an zu berechnen. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn FAR HORIZONS eine höhere oder der Auftraggeber Andreas Fennel eine niedrigere tatsächliche Zinsbelastung nachweist.
4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Gegen Zahlungsansprüche von Andreas Fennel kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Forderungen aufrechnen.

§ 8 Vorzeitige Fälligkeit

1. FAR HORIZONS kann ihre Gesamtforderungen unter Aufhebung aller über die Gewährung vonPreisnachlässen und sonstigen Zahlungskonditionen getroffenen Abmachungen vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers; insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung von Moratoriumsverhandlungen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren
Insolvenzverfahren sowie Verlust der Geschäfts- oder Mehrfügungsfähigkeit. In allen Fällen der vorzeitigen Fälligkeit der Forderung, insbesondere aus einem der in Ziffer 1 angeführten Gründe, ist Andreas Fennel berechtigt, alle Rechte auszuüben, die Andreas Fennel nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.
3. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages auf Grund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens ist Andreas Fennel berechtigt, die Leihmiete für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Andreas Fennel bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Mängelrügen, Gewährleistung

1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, in sechs Monaten. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Angebot vorbehalten.
2.3. Bei Bild/Tonübertragungen ist die Beurteilung der Ausschnitte/Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist Andreas Fennel, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Bild/Tongestaltung bei der Ausführung des Auftrags nach eigenem Ermessen zuständig.
4.3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Andreas Fennel, soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist Andreas Fennel eine angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Andreas Fennel hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
4.4. Abnahme durch Weitergabe: Gibt der Auftraggeber ein mediales Werk an eine dritte Partei weiter (z.B. Sendeanstalt oder Presswerk) gilt damit das Werk innerhalb von 3 Werktagen als abgenommen.

§ 10 Haftung (vertragliche und außervertragliche)

Für die Haftung von Andreas Fennel – gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand – gilt:
1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Ges. haftet Andreas Fennel auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie in vergleichbaren Fällen haftet Andreas Fennel nicht. Eine Haftung der Andreas Fennel besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der von Andreas Fennel zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte.
3. Jede Haftung von Andreas Fennel ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.

§ 11 Datenschutz

Andreas Fennel ist berechtigt, die Auftraggeber- und Auftragsdaten in ihrer EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an dem Inhalt dieser Webseite oder Teilen davon steht Andreas Fennel oder Dritten zu, die Andreas Fennel ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt haben.

Einzelne Seiten dieser Webseite dürfen zum ausschließlich eigenen und internen Gebrauch heruntergeladen, vorübergehend gespeichert und ausgedruckt werden. Jede sonstige Vervielfältigung, Übertragung oder Verbreitung ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von Andreas Fennel untersagt; dies gilt auch für das Framing dieser Website bzw. deren Inhalte. Anfragen zur Nutzung sowie zu Einwilligungen richten Sie bitte an Andreas Fennel.

Informationen und Haftung

Es wurden sämtliche Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Informationen und Links unter www.far-horizons.de zu gewährleisten. Gleichwohl ist jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Links oder dem Vertrauen auf deren Richtigkeit ausgeschlossen.

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Seit Mitte Mai 2024 heißt das Telemediengesetz (TMG) Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). 

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§ 12 Gerichtsstand, Rechtsanwendung

Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist Köln. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.