Die beliebte Dubai-Schokolade ist nach wie vor präsent in den Medien und Supermärkten. Vielleicht nicht mehr in dem Ausmaß, wie zur Hochphase des Hypes. Trotzdem erfreut sich die Schokolade nach wie vor über viele Anhänger. Eine große Frage stellte sich während der ganzen Zeit jedoch für Firmen und Juristen: Darf Dubai-Schokolade auch so genannt werden, wenn sie keinen Bezug zu Dubai hat? Das LG Köln hat eine Antwort gefunden.
Unternehmen ist es im geschäftlichen Verkehr untersagt, ihre Schokolade „Dubai-Schokolade“ zu nennen, ohne dass die Herstellung einen Bezug zu Dubai hat. Das entschied nun das Landgericht (LG) Köln. Begründet hat das LG seine Entscheidungen u.a. damit, dass durch die Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ eine Irreführung des allgemeinen Rechtsverkehrs entstehen würde (Beschl. v. 20.12.2024, Az. 33 O 513/24; Beschl. vom 06.01.2025, Az. 33 O 525/24).
Quelle: WBS
https://www1.wdr.de/fernsehen/servicezeit/ueber-servicezeit/uebersicht-servicezeit-3414.amp
Beitrag: Wdr
Schnitt: Andreas Fennel
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