Die „ZDFzoom“-Reporter Norman Laryea und Viktoria Timkanicova begeben sich auf Spurensuche und wollen herausfinden, wie die staatliche Hilfe für Solo-Selbstständige in Zeiten von Corona funktioniert.
Sie treffen Veranstaltungstechniker Christophe Colbeau. Er hat die beantragten 9000 Euro Soforthilfe des ersten Hilfspakets der Bundesregierung erhalten. Das Problem: Das Geld ist vor allem zur Deckung von Betriebskosten gedacht. Für Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel darf es nicht ausgegeben werden. Doch als selbstständiger Meister der Veranstaltungstechnik hat Christophe Colbeau kaum Betriebskosten. Die hat er nur, wenn er auf Veranstaltungen arbeitet. Keine Veranstaltungen bedeuten keine Arbeit, wenig Betriebskosten und letztendlich auch wenig Soforthilfe. Auch die Überbrückungshilfe des zweiten Hilfspakets hilft dem zweifachen Familienvater kaum. Das Problem bleibt das gleiche.
Auf Hilfsgelder des Bundes haben die meisten Solo-Selbstständigen in der Praxis keinen Anspruch. Für Christophe Colbeau bedeutet das: auf Sparflamme leben, die eisernen Reserven aufbrauchen – im schlimmsten Fall sogar seine Selbstständigkeit aufgeben.
Einige Länder haben nun reagiert und greifen den Solo-Selbstständigen finanziell unter die Arme. Andere tun das nicht. Die Konsequenz: ein Flickenteppich.
Die Bundesregierung bietet für finanziell in Not geratene Solo-Selbstständige indessen Hartz IV an, die sogenannte Grundsicherung. Mit einem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung sollen Betroffene so „schnell und mit möglichst minimalem bürokratischem Aufwand“ finanziell unterstützt werden. Die Realität sieht für viele jedoch anders aus: Betroffene berichten „ZDFzoom“ von komplizierten und langwierigen Anträgen, Bergen von Papier und aufwendigen Prüfungen und oftmals auch negativen Bescheiden.
So auch Klaus Knodt. Normalerweise arbeitet er für ein Meinungsforschungsinstitut. Doch seit Corona sind ihm fast alle Aufträge weggebrochen. Mit dem vereinfachten Hartz-IV-Zugang hatte er gehofft, die Krisenmonate überbrücken zu können. Aber sein Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Er habe zu viel „verwertbares Vermögen“. Knodt ist wütend, sagt, dass dieses Geld seine Altersvorsorge sei. Die Ersparnisse fürs Alter auflösen, um dann Hartz IV beantragen zu dürfen – Einzelfälle oder verbreitete Praxis? „ZDFzoom“ geht auch dieser Frage nach.
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